Ja, es ist wirklich wahr. Man darf das Netbook wieder Netbook nennen, denn Psion hat auf jegliche Ansprüche verzichtet und sich dazu verpflichtet nicht mehr wegen der Nutzung des Begriffes gegen Dritte vorzugehen.
Psion, die alles Rechte an dem Begriff Netbook besaßen, sind Ende 2008 gegen mehrere kommerzielle Webseiten vorgegangen und wollten verhindern das ihr Begriff Netbook weiterhin als Name für die neue entstandene Kategorie von Sub-Notebooks verwendet wird.
Die ganze Sache wirkte von Anfang an etwas merkwürdig und mir war nie wirklich klar was Psion damit bezwecken wollte, außer vielleicht die eine oder anderer Seite auf Schadensersatz zu verklagen. Der Streit mit Intel wurde außergerichtlich beigelegt und ich bin mir ziemlich sicher das Psion einen guten Deal gemacht haben dürfte.
Es wäre aber schlimm gewesen, wenn sie sich nicht hätten einigen können. Denn der Begriff Netbook hatte sich definitiv etabliert und ist Teil des alltäglichen Sprachgebrauchs.




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Juni 2, 2009 um 3:15
Netbook: Psion lenkt ein und gestattet Nutzung des Markennamens | TechBanger.de
[...] dass Psion die Rechte am Namen „Netbook“ hält, wurden mehrere Blogger abgemahnt. Vor allem Blogger, die den Begriff im Domainnamen verwendeten, mussten mit Abmahnungen rechnen. Grund war einzig und [...]